Maßnahmen
Folglich schließt diese Maßnahme sowohl die funktionale als auch gestalterische Anpassung des Straßenraumes mit ein. Das Ülanerauswahlverfahren für diese Maßnahme ist beendet. Aktuell laufen die Vorplanungen.
Im Sanierungs-FAQ können Sie Weiteres über den „Verfügungsfonds” nachlesen.
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Freilegung Kampstraße 7-13 (ehemaliger Verbrauchermarkt)
Die Stadt Meldorf hat das Grundstück des ehemaligen, leergefallenen Verbrauchermarkt in der Kampstraße 7-13 im Jahr 2017 mit dem Ziel erworben, das Gebäude freizulegen. Dieses Grundstück und die umliegenden Grundstücke sollen einer Neuordnung zugeführt werden. Grundlegendes Ziel ist es die Flächen nördlich der Kampstraße neu zu ordnen bzw. neu zu bebauen, u.a. soll dort Wohnungsbau realisiert werden. Ein Teil der Flächen soll zudem öffentliche Verkehrsfläche werden. Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 57.2 befindet sich in der Aufstellung.
Mit der Abbruchplanung und -begleitung wurde die Firma BCS beauftragt. Derzeit laufen die Vorplanungen, im 1. Quartal 2019 erfolgt die Ausschreibung der Abbruchleistung und im Anschluss der Abbruch.
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Novellierung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung
Zur Erhaltung und Weiterentwicklung eines harmonischen und qualitätsvollen Stadtbildes beabsichtigt die Stadt Meldorf die Novellierung der Gestaltungssatzung für die Innenstadt. Die Gestaltungssatzung wurde im Jahr 2000 zum Schutz und zur Gestaltung des historisch gewachsenen Stadtbildes neu gefasst. Die Gestaltungssatzung trifft u. a. Aussagen zu Gebäudetypen, der Bauflucht, Dachformen, Fassadengestaltung und Farben und gibt Maßstäbe für zukünftige Maßnahmen vor. Die historische Innenstadt prägt in entscheidendem Maße das Gesicht Meldorfs. Die Erhaltung und Weiterentwicklung eines harmonischen und qualitätsvollen Stadtbildes als auch eine mit den Belangen des Denkmalschutzes zu vereinbarende Gestaltung der Gebäude ist daher von besonderer Bedeutung. Ziel einer Gestaltungssatzung ist es folglich, die typischen Gestaltungselemente, mit denen Gebäude und sonstige baulichen Anlagen das Erscheinungsbild Meldorfs formen und auch in Zukunft formen sollen, zu identifizieren und Bauherren hierzu Gestaltungsvorgaben in Form einer verbindlichen Satzung an die Hand zu geben.
Weiterhin hat die Stadt Meldorf zur Erhaltung und Bewahrung der städtebalichen Gestalt bzw. Eigenart der Meldorfer Innenstadt die Novellierung der Erhaltungssatzung gemäß § 172 ff. Baugesetzbuch (BauGB) veranlasst. Ziel bzw. Zweck der Novellierung ist die Erhaltung und Bewahrung der städtebaulichen Gestalt bzw. Eigenart in der Innenstadt weiterhin sicherzustellen. Dazu werden Abbruch, (Nutzungs-) Änderung und Errichtung von baulichen Anlagen einem Genehmigungsvorbehalt unterzogen. Das Satzungsgebiet wird darüber hinaus auch im Hinblick auf eine mögliche Gliederung in verschiedene Bereiche untersucht, die sich hinsichtlich ihrer städtebaulichen Eigenart voneinander unterscheidet.
Mit der Novellierung beider Satzungen wurde das Büro Cappel+Kranzhoff aus Hamburg beauftragt. Die Bestandsanalyse ist beendet. Derzeit werden die Abgrenzungspläne beider Gebiete abgestimmt und im Anschluss die Gestaltungsprinzipien erarbeitet. Darauf aufbauend wird ein Vorentwurf beider Satzungen erarbeitet. Die Aufstellungsbeschlüsse für die Novellierung beider Satzungen werden im 1. Quartal 2019 gefasst.
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Neugestaltung Brüttstraße
Diese Maßnahme beinhaltet die gesamthafte gestalterische und funktioinale Umgestaltung der innerörtlichen Wohnstraße, um die bestehenden Mängel und Missstände zu beheben. Funktioinale und gestalterische Maßnahmen sollen insgesamt zu einer Aufwertung des Raumes führen und eine Steigerung der Aufenthaltsqualität bewirken. Vor diesem Hintergrund sind wesentliche Ziele neben einer angepassten Raumgliederung (Parkstreifen mit Baumbeeten, verengte Fahrbahn, Fußwegequerungen) auch die Umgestaltung des schmalen Gehweges mit sehr hohen Bordsteinen im Hinblick auf die Verbesserung der barrierefreien Straßenraumgestaltung. Gestaltersiche Maßnahmen beinhalten beispielsweise das Verlegen hochwertiger Oberflächenmaterialien, die Installation neuer Straßenbeleuchtung sowie Baumpflanzungen.
Das Planerauswahlverfahren für diese Maßnahme ist beendet, das Ingenieurbüro Bornholdt aus Albersdorf wurde mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt. Nach Erarbeitung und Abstimmung mit den politischen Gremien erfolgt die Antragstellung auf sog. Einzelzustimmung bei der Förderstelle.
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Neugestaltung Gartenstraße
Übergeordnetes Ziel der städtebaulichen Planung ist die Verknüpfung zwischen dem innerstädtischen Einzelhandel (Fußgängerzone) und den nördlich sowie südlich davon verlaufenden Nebenstraßen (Gartenstraße) mit dem Fachmarktzentrum in der Kampstraße. Im Vordergrund steht daher einerseits die Optimierung der bislang fehlenden Anbindung zwischen diesen beiden wesentlichen funktionalen Bereichen. Andererseits soll in der Gartenstraße ein attraktives Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes geschaffen werden. Folglich schließt diese Maßnahme sowohl die funktionale als auch gestalterische Anpassung des Straßenraumes mit ein.
Das Planerauswahlverfahren für diese Maßnahme ist beendet, das Ingenieurbüro Bornholdt aus Albersdorf wurde mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt. Nach Erarbeitung und Abstimmung mit den politischen Gremien erfolgt die Antragstellung auf sog. Einzelzustimmung bei der Förderstelle.
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Neugestaltung Küsterstraße
Übergeordnetes Ziel der städtebaulichen Planung ist die Verknüpfung zwischen dem innerstädtischen Einzelhandel (Fußgängerzone) und den nördlich sowie südlich davon verlaufenden Nebenstraßen (Gartenstraße) mit dem Fachmarktzentrum in der Kampstraße. Im Vordergrund steht daher einerseits die Optimierung der bislang fehlenden Anbindung zwischen diesen beiden wesentlichen funktionalen Bereichen. Darüber hinaus sollen in der Küsterstraße Räume geschaffen werden, die Möglichkeit zum Ausruhen und Verweilen bieten. Folglich schließt diese Maßnahme sowohl die funktionale als auch gestalterische Anpassung des Straßenraumes mit ein.
Das Planerauswahlverfahren für diese Maßnahme ist beendet, die Ingenieurgemeinschaft Sass und Kollegen aus Albersdorf wurde mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt. Nach Erarbeitung und Abstimmung mit den politischen Gremien erfolgt die Antragstellung auf sog. Einzelzustimmung bei der Förderstelle.
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Neugestaltung Fußweg Roggenstraße/Rosenstraße
Die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Bücherei im Bereich der Rosenstraße/ Roggenstraße ist als einer der "seitlichen Zugänge" zur Meldorfer Innenstadt derzeit ungenügend gestaltet und nicht beleuchtet. Darüber hinaus gibt es keine erkennbare Verbindung zum großen Parkplatz an der Grabenstraße (neben der Dithmarschenhalle). Ziel dieser Maßnahme ist daher neben der Stärkung der Zuwedung in die Innenstadt ebenfalls die Neugestaltung und Aufwertung der Fuß- und Radwegeverbindung. Die Aufwertung soll u.a. durch eine durchgehende Beleuchtung über den neu zu gestaltenden Außenbereich der Bücherei erfolgen.
Das Planerauswahlverfahren für diese Maßnahme ist beendet, das Ingenieurbüro Bornholdt aus Albersdorf wurde mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt. Nach Erarbeitung und Abstimmung mit den politischen Gremien erfolgt die Antragstellung auf sog. Einzelzustimmung bei der Förderstelle.
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Verfügungsfonds (Neu ab 2017)
Für das mit der Bekanntmachung der Sanierungssatzung vom 31.10.2012 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Östliche Innenstadt” in Meldorf im Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren wird ein Verfügungsfonds eingerichtet. Mit dem Verfügungsfonds sollen Maßnahmen zur Innenstadtstärkung und -qualifizierung in dem Sanierungsgebiet unter Beteiligung Dritter umgesetzt werden. Voraussetzung für die Förderung im Rahmen des Verfügungsfonds ist, dass die Maßnahmen den Zielen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme entsprechen. Für Maßnahmen und Projekte, die aus dem Verfügungsfonds finanziert werden sollen, ist eine Mitfinanzierung durch Dritte erforderlich (vgl. Punkt 4). Ziel ist es, mit dem Verfügungsfonds weitere Akteure und Partner für die Innenstadtentwicklung zu gewinnen und als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung in die Finanzierung von Maßnahmen einzubinden. Zugleich eröffnet der Fonds die Möglichkeit, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einzusetzen.
Es handelt sich um eine Förderung von Einzelprojekten, die der Stabilisierung und Aufwertung des Sanierungsgebietes dienen. Die Projekte sollen einen nachvollziehbaren Nutzen für das Sanierungsgebiet Östliche Innenstadt haben. Die Zuwendungen werden als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Der Verfügungsfonds finanziert sich bis zu 50 v. H. aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde und mindestens zu 50 v. H. aus Mitteln von Wirtschaft und/oder privaten Dritten. Eine Teilfinanzierung des Verfügungsfonds mit Städtebauförderungsmitteln kann pro Kalenderjahr bis zu einer Höhe von 30.000,00 € erfolgen.
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Neugestaltung der Fußgängerzone – Zingel-, Roggen-, Spreetstraße (Gehstraßen)
Fertigstellung: 2013
Fläche: 4.914 qm
Am Bau beteiligte Firmen:
Dr. Ing. Jörn Wagner, Freier Landschaftsarchitekt, Kiel
Bornholdt Ingenieure GmbH, Albersdorf
Dieter Schnoor GmbH & Co. KG - Garten- und Landschaftsbau, HüsbyProjektüberblick:
Die Fußgängerzone der Stadt Meldorf, bestehend aus der Zingelstraße, der Roggenstraße und der Spreetstraße, ist durch zahlreiche historische Gebäude geprägt. Kleinteilige und vielfältige, überwiegend attraktive Fassadenabwick-lungen charakterisieren den Straßenraum.Zielsetzung:
Umgestaltung des im Laufe der Jahre immer unattraktiver gewordenen Stra-ßenzuges mit dem innerstädtischen Hauptgeschäftsbesatz zu einer modernen Fußgängerzone mit hoher Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung der vor-handenen und geplanten verschiedenen Nutzungsstrukturen in den einzelnen Teilabschnitten.Planungen
Allgemein:
- Lageplan
- Musterfläche – Betonpflaster
- Pflasterdetail Geschäftseingänge
- Ausstattung/Möblierung
- Spielgeräte
Rathausplatz:
Umsetzung
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Umgestaltung des Zingel
Fertigstellung: voraussichtlich KW 17/18
Fläche: 3.557 qm
Am Bau beteiligte Firmen:
Dr. Ing. Jörn Wagner, Freier Landschaftsarchitekt, Kiel
Bornholdt Ingenieure GmbH, Albersdorf
Dieter Schnoor GmbH & Co. KG - Garten- und Landschaftsbau, HüsbyProjektüberblick:
Das Plangebiet liegt im Ortskernbereich der Stadt Meldorf und befindet sich am südlichen Ende der Fußgängerzone. Der Zingel wird durch seine funktionale Ordnung und der gleichzeitigen Trennung von verschiedenen Freiflächennutzungen geprägt. Fahrbahnen, Parkplätze, Fußgängerbereiche und Restflächen mit wenig Aufenthaltsqualität stellen stadtgestalterisch eine eher unbefriedigende Situation dar.
Planung
- Erläuterungsbericht
- Lageplan
- Bestandsplan
- Leitungsplan
- Schleppkurvennachweis 1
- Schleppkurvennachweis 2
- Schleppkurvennachweis 3
- Straßenkonzept
Umsetzung
- Gestaltungskonzept
- Straßenkonzept
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Sanierung der öffentlichen WC-Anlage
Projektüberblick:
Das Gebäude befindet sich am Nordermarkt und diente in den vergangenen Jahrzehnten durchgehend als WC-Anlage. Durch die direkte Nachbarschaft zum Meldorfer Dom und dem stark frequentierten Marktplatz soll das Augenmerk auf eine adäquate Architektur gelegt werden.
Planung
Umsetzung
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Umgestaltung am Bahnhof
Projektüberblick:
Die Umgestaltung Am Bahnhof in Verbindung mit dem ZOB und dem Bahnhofsvorplatzbereich stellt eine städtebaulich wichtige Maßnahme dar, um das Ankommen in Meldorf zu verbessern. Zudem ist eine Aufwertung sinnvoll, um den Weg in die Innenstadt auch stadtgestalterisch zu stärken.