Sprungziele

Stadtsanierung

Die Stadt Meldorf wurde im Jahr 2009 in die Städtebauförderung aufgenommen. Das Förderprogramm heißt "Lebendige Zentren" (früher Aktive Stadt- und Ortsteilzentren). Dank der Städtebauförderung trägt die Stadt in der Regel nur ein Drittel der Gesamtkosten.

Damit stehen der Stadt umfangreiche Fördermittel zur Verfügung, um die städtebaulichen und funktionalen Defizite im Bereich der östlichen Innenstadt zu beseitigen. Ziel der umfangreichen Maßnahmen ist es, die Meldorfer Innenstadt in ihrer Funktion als zentraler Einzelhandelsstandort, aber auch als Wohn-, Arbeits- und Kulturzentrum deutlich zu stärken. Daher ist ein vorrangig auf die Revitalisierung und Attraktivitätssteigerung gerichteter Stadtentwicklungsprozess in Gang gesetzt worden, der bereits erste Früchte getragen hat.

Für die Domstadt im Herzen Dithmarschens sind das Programm und seine Einzelprojekte eine große Chance, das gesamte Bild des Ortes auf Jahrzehnte hinaus positiv zu prägen. Allerdings ist mit der städtebaulichen Sanierung auch eine Reihe besonderer Rechten und Pflichten sowohl für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, als auch für die Stadt verbunden.

Auf den nachfolgenden Seiten wollen wir Sie daher unter anderem über die in dem umgrenzten Stadtgebiet geplanten Maßnahmen sowie über das geltende besondere Städtebaurecht (Sanierungsrecht) informieren, an das alle Eigentümer, Mieter und Pächter von Liegenschaften in dem Sanierungsgebiet gebunden sind.

 

Sanierungsträger

Die Steuerung des Gesamtprozesses wird durch die Stadt sichergestellt. Für die zügige Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist der treuhänderische Sanierungsträger GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH beauftragt. Durch das bei der GOS mbH angesiedelte Sanierungsmanagement wird auch die Mitwirkung der betroffenen Eigentümer, Bewohner, Gewerbetreibenden und Institutionen motiviert und ein weiterer kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung gestellt.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der städtebaulichen Erneuerung – insbesondere zu privaten Vorhaben?

Treuhändischer Sanierungsträger der Stadt Meldorf
GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH
Kleiner Kuhberg 22-26
24103 Kiel
www.gos-gsom.de

Herr Helge Stahl
Tel. 040 59 3636 231
Mail: meldorf@gos-mbh.de

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Städtebauförderung
SH Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.