Stiftung unser Meldorf
Die Stiftung führt den Namen "Stiftung unser Meldorf". Sie ist eine nichtsrechtsfähige Stiftung der Stadt Meldorf
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist es, Menschen mit Behinderung und/oder bedürftige Menschen in Meldorf individuell oder allgemein in Meldorf durch Geld- und Sachleistungen zu unterstützen, um Ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, soweit öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche nicht vorliegen oder vom Umfang her nicht ausreichen, eine sachgerechte Hilfe zu leisten.
Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern: der/die Bürgermeister/in als Vorsitzende/r, der/die Bürgervorsteher/in als stellvertretende/r Vorsitzende/r und der/die Vorsitzende/r des Ausschusses für Generationen und Soziales als Beisitzer/in bzw. im Verhinderungsfall die jeweilige gesetzliche Vertretung. Der Stiftungsvorstand entscheidet auf Sitzungen über eingereichte Anträge und trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Antrag auf Kostenübernahme oder Zuschuss - Stiftung unser Meldorf
Hans Otto Huesmann Stiftung
Mit notarieller Verfügung hat Herr Hans Otto Friedrich Wilhelm Huesmann verfügt, dass nach seinem Tode seine 28 ha Ländereien als sein Grundvermögen an die Stadt Meldorf zur Errichtung einer unselbstständigen Stiftung mit dem NAmen "Hans Otto Huesmann Stiftung" übertragen werden
Stiftungszweck
Aus den Erträgen des Stiftungsgrundvermögen soll in erster Linie die Huesmann-Grabstätte auf dem Meldorfer Friedhof für alle Zeiten unterhalten und ordentlich gepflegt werden, nach dem Ablauf soll die Grabstätte neu angekauft werden.
Die dann verbleibenden Erträge aus dem Stiftungsvermögen sollen ausschließlich an hilfsbedürftige Bürger/innen der Stadt Meldorf fließen.
Zweck der Stiftung ist es, bedürftige Menschen in Meldorf durch Geld- und Sachleistungen zu unterstützen, um Ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, soweit öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche nicht vorliegen oder vom Umfang her nicht ausreichen, eine sachgerechte Hilfe zu leisten.
Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern: der/die Bürgermeister/in als Vorsitzende/r, der/die Bürgervorsteher/in als stellvertretende/r Vorsitzende/r und der/die Vorsitzende/r des Ausschusses für Generationen und Soziales als Beisitzer/in bzw. im Verhinderungsfall die jeweilige gesetzliche Vertretung. Der Stiftungsvorstand entscheidet auf Sitzungen über eingereichte Anträge und trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.