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Meldorfer Stiftungen

Informieren Sie sich hier über die Meldorfer Stiftungen und ihre Arbeit.

Stiftung unser Meldorf

Die Stiftung führt den Namen "Stiftung unser Meldorf". Sie ist eine nichtsrechtsfähige Stiftung der Stadt Meldorf

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, Menschen mit Behinderung und/oder bedürftige Menschen in Meldorf individuell oder allgemein in Meldorf durch Geld- und Sachleistungen zu unterstützen, um Ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, soweit öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche nicht vorliegen oder vom Umfang her nicht ausreichen, eine sachgerechte Hilfe zu leisten. 

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern: der/die Bürgermeister/in als Vorsitzende/r, der/die Bürgervorsteher/in als stellvertretende/r Vorsitzende/r und der/die Vorsitzende/r des Ausschusses für Generationen und Soziales als Beisitzer/in bzw. im Verhinderungsfall die jeweilige gesetzliche Vertretung. Der Stiftungsvorstand entscheidet auf Sitzungen über eingereichte Anträge und trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 

Hans Otto Huesmann Stiftung

Mit notarieller Verfügung hat Herr Hans Otto Friedrich Wilhelm Huesmann verfügt, dass nach seinem Tode seine 28 ha Ländereien als sein Grundvermögen an die Stadt Meldorf zur Errichtung einer unselbstständigen Stiftung mit dem NAmen "Hans Otto Huesmann Stiftung" übertragen werden

Stiftungszweck

Aus den Erträgen des Stiftungsgrundvermögen soll in erster Linie die Huesmann-Grabstätte auf dem Meldorfer Friedhof für alle Zeiten  unterhalten und ordentlich gepflegt werden, nach dem Ablauf soll die Grabstätte neu angekauft werden.

Die dann verbleibenden Erträge aus dem Stiftungsvermögen sollen ausschließlich an hilfsbedürftige Bürger/innen der Stadt Meldorf fließen.

Zweck der Stiftung ist es, bedürftige Menschen in Meldorf durch Geld- und Sachleistungen zu unterstützen, um Ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben  zu ermöglichen, soweit öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche nicht vorliegen oder vom Umfang her nicht ausreichen, eine sachgerechte Hilfe zu leisten. 

Stiftungsvorstand 

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern: der/die Bürgermeister/in als Vorsitzende/r, der/die Bürgervorsteher/in als stellvertretende/r Vorsitzende/r und der/die Vorsitzende/r des Ausschusses für Generationen und Soziales als Beisitzer/in bzw. im Verhinderungsfall die jeweilige gesetzliche Vertretung. Der Stiftungsvorstand entscheidet auf Sitzungen über eingereichte Anträge und trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.