Sprungziele

Stiftung unser Meldorf

Die Stiftung führt den Namen "Stiftung unser Meldorf". Sie ist eine nichtsrechtsfähige Stiftung der Stadt Meldorf

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, Menschen mit Behinderung und/oder bedürftige Menschen in Meldorf individuell oder allgemein in Meldorf durch Geld- und Sachleistungen zu unterstützen, um Ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, soweit öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche nicht vorliegen oder vom Umfang her nicht ausreichen, eine sachgerechte Hilfe zu leisten. 

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern: der/die Bürgermeister/in als Vorsitzende/r, der/die Bürgervorsteher/in als stellvertretende/r Vorsitzende/r und der/die Vorsitzende/r des Ausschusses für Generationen und Soziales als Beisitzer/in bzw. im Verhinderungsfall die jeweilige gesetzliche Vertretung. Der Stiftungsvorstand entscheidet auf Sitzungen über eingereichte Anträge und trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 

Hans Otto Huesmann Stiftung

Mit notarieller Verfügung hat Herr Hans Otto Friedrich Wilhelm Huesmann verfügt, dass nach seinem Tode seine 28 ha Ländereien als sein Grundvermögen an die Stadt Meldorf zur Errichtung einer unselbstständigen Stiftung mit dem NAmen "Hans Otto Huesmann Stiftung" übertragen werden

Stiftungszweck

Aus den Erträgen des Stiftungsgrundvermögen soll in erster Linie die Huesmann-Grabstätte auf dem Meldorfer Friedhof für alle Zeiten  unterhalten und ordentlich gepflegt werden, nach dem Ablauf soll die Grabstätte neu angekauft werden.

Die dann verbleibenden Erträge aus dem Stiftungsvermögen sollen ausschließlich an hilfsbedürftige Bürger/innen der Stadt Meldorf fließen.

Zweck der Stiftung ist es, bedürftige Menschen in Meldorf durch Geld- und Sachleistungen zu unterstützen, um Ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben  zu ermöglichen, soweit öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche nicht vorliegen oder vom Umfang her nicht ausreichen, eine sachgerechte Hilfe zu leisten. 

Stiftungsvorstand 

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern: der/die Bürgermeister/in als Vorsitzende/r, der/die Bürgervorsteher/in als stellvertretende/r Vorsitzende/r und der/die Vorsitzende/r des Ausschusses für Generationen und Soziales als Beisitzer/in bzw. im Verhinderungsfall die jeweilige gesetzliche Vertretung. Der Stiftungsvorstand entscheidet auf Sitzungen über eingereichte Anträge und trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.