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Sanierungs-FAQ

Das Sanierungsrecht ist ein räumlich, zeitlich und sachlich begrenztes Sonderrecht und Bestandteil des Baugesetzbuches (§§ 136 bis 164 BauGB). Es gilt für besonders schwerwiegende städtebauliche Problemstellungen. Das hohe öffentliche Interesse erfordert ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten.

Das Sanierungsrecht überträgt der Gemeinde die übergreifende Verantwortung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen in unserem Sanierungs-FAQ.

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