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Stadtvertretung

Die Stadtvertretung ist das oberste Organ der Stadt und trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie diese nicht auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister oder auf ständige Ausschüsse übertragen hat. Die Stadtvertretung wird alle 5 Jahre von den Bürgern gewählt.

Die Sitzungen der Stadtvertretung sind grundsätzlich öffentlich. Für einzelne Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Informationen über die Sitzungen erhalten Sie im Bürgerinformationssystem.

Die Meldorfer Stadtvertretung

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