Sprungziele

Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich

machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und

einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat

müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und

güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit

verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter

zuständig.

Leistungen

  • Heirat anmelden
  • Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
  • Reihenfolge der Vornamen ändern
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannte Personen oder als Flüchtling anerkannte Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
  • Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
  • Familienbuch / Heiratseintrag
  • Lebenspartnerschaft: Begründung
  • Namensänderung (öffentlich-rechtlich)
  • Geburtsnamen wiederannehmen
  • Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
  • Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
  • Ehefähigkeitszeugnis beantragen
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH)