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Amtliche Bekanntmachung Nr. 312/2025

  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Amt Mitteldithmarschen

Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

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