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Geplante Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein

Nachrichten
Amt Mitteldithmarschen
Anler

(Die nachfolgenden Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Verabschiedung einer Änderung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag von Schleswig-Holstein.)

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung bereitet Schleswig-Holstein aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor; diese sollen zum 01.10.2025 in Kraft treten. Zeitgleich wird in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.

Für Sie als Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies:

  • Bis zum 30.09.2025 gilt völlig unverändert die aktuelle Rechtslage und damit ausnahmslos die bisherige Verwaltungspraxis. Die Fischereiabgabe beträgt 10 Euro.
    Bürgerinnen und Bürger können die (Klebe-) Marke für 2025 sowie auf Wunsch auch für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 (jedoch nicht darüber hinaus!) zum Preis von 10 Euro / Jahr wie gewohnt in den Bürgerbüros Meldorf und Albersdorf oder in den Außenstellen der Fischereiaufsicht erwerben. Ferner steht ein Onlinedienst für Fischereidokumente zur Verfügung unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/Fisch (Kreditkarte erforderlich).

     
  • Ab dem 01.10.2025 bis zum 31.12.2025 ist bei dem Erwerb der Fischereiabgabe beim Behördenbesuch zusätzlich einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00Euro zu entrichten. Es gibt KEINE Klebemarken mehr!
    Die Fischereiabgabe beträgt weiterhin 10,00 Euro pro Jahr und kann für das laufende und vier weitere Jahre im Voraus erworben werden.

    Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt digital auf dem Handy oder als Ausdruck des digitalen Dokumentes.

    Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe über den Onlinedienst ändert sich nichts – es sind 10,00 Euro Fischereiabgabe pro Jahr zu entrichten – ohne Verwaltungsgebühr.

    Ab dem 01.01.2026 erhöht sich die Fischereiabgabe.

    Über den Onlinedienst beträgt die Höhe der Fischereiabgabe dann 20,00 Euro pro Jahr.

    (40,00 Euro für zwei Jahre, 60,00 Euro für drei Jahre, 80,00 Euro für vier Jahre, 100,00 Euro für fünf Jahre).

    Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe in den Bürgerbüros oder in einer Außenstelle der Fischereiaufsicht fallen wie oben genannt 8 Euro Verwaltungsgebühr an, so dass für die Fischereiabgabe beim Kauf vor Ort 28 Euro pro Jahr zu entrichten sind (48 Euro für zwei Jahre, 68 Euro für drei Jahre, 88 Euro für vier Jahre, 108 Euro für fünf Jahre).
  • Hinweis: Die Ausgabe des Urlauberfischereischeins ist mit der Fischereiabgabe untrennbar verbunden. Daher ist die o. g. Regelung analog auch für den Urlauberfischereischein anzuwenden.

Beim Amt Mitteldithmarschen können weiter Fischereiabgabemarken bis zum 30.09.2025 (in Form von Klebemarken) für das Jahr 2025 sowie 2026, 2027, 2028 und 2029 zum Preis von jeweils 10,00 EUR erworben werden!

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