Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine verstorbene Person bestatten lassen möchten, können Sie hierfür eine Seebestattung beantragen.
Wenn sich ein Todesfall ereignet hat, sind Sie als angehörige Person verpflichtet, die verstorbene Person zu bestatten. Neben anderen Bestattungsmöglichkeiten, können Sie hierfür eine Seebestattung wählen.
Bei einer Seebestattung wird der menschliche Leichnam eingeäschert. Die Asche kommt in eine Urne und wird von einem Schiff aus ins Meer gelassen.
Die Einäscherung wird durch ein Krematorium durchgeführt. Die Seebestattungen werden durch Bestattungsinstitute (Bestatter) organisiert.
Verfahrensablauf
- Der Tod Ihrer angehörigen Person wurde festgestellt (Leichenschau).
- Der Leichnam wird in einem Sarg in ein Krematorium überführt und dort eingeäschert.
- Die Asche kommt in eine Urne und wird von einem dafür zuständigen Schiff ins Meer gelassen.
- Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen, die Seebestattung durchzuführen.
- In der Regel übernimmt und beauftragt das Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte.
- Sie erhalten vom Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung.
- Sie reichen die Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt ein, um die Sterbeurkunde zu erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich:
- Für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin oder einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem die Beisetzung erfolgen soll.
- Für die Überführung vom Sterbe- oder Auffindungsort zum Friedhof oder Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Voraussetzungen
- Eine angehörige Person von Ihnen ist verstorben.
- Eine amtliche Leichenschau ist erfolgt. Oder eine Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft liegt vor.
Weiterführende Informationen
- Bei Fehlgeburten (vor der 24. Schwangerschaftswoche unter 500 Gramm) gibt es keine Leichenschau.
- Bei Fehl- und Totgeburten sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Kind zu bestatten. Dies kann aber auf Wunsch eines Elternteils angemeldet werden.
- Wenn Sie als angehörige Person Ihrer Pflicht nicht nachkommen und kein anderer die Bestattung veranlasst, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst.
- Sie und gegebenenfalls weitere angehörige Personen müssen zusammen für die entstehenden Kosten aufkommen.
- Wenn Sie als angehörige Person oder die Erben der verstorbenen Person nicht in der Lage sind, die Bestattung zu bezahlen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen, damit die Kosten übernommen werden können.